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Andreas Oeding
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Tel.: + 49 (0)461 31 85 175
Fax: + 49 (0)461 14 689 612
kontakt@buerooeding.de

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Umsatzsteuer-ID
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gewünschte oder zu vertretende erbebliche Änderung ursprünglich
vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.

11. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere
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wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist
– die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls
die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann
ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 25 %
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ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.

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zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.

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des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufl euten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.

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gewährt. Konkurrenzausschluß kann nicht garantiert werden. Bei Anzeigen
für Stellengesuchte muß Vorkasse geleistet oder Bank-Einzugs-Erlaubnis
erteilt werden. Für Fehler aus telefonischer Übermittlung jedwelcher
Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

15. Die Auftragsbestätigung des Anzeigenauftrages ist verbindlich. Grundlage
für die Abwicklung des Auftrages ist die am Tage des Vertrages gültige
Preisliste, die Geschäftsbedingungen und andere Vereinbarungen.